Unser zweites Halbjahresthema dieses Jahr ist Inklusion. Bei der Vorbereitung haben wir uns gefragt, wie man das Thema angehen kann und haben festgestellt, dass es ganz einfach sein kann. Wir wollen unsere Gedanken und Ergebnisse mit euch teilen.

Wir haben direkt Mal gesehen, dass es ganz schön viel zu lernen gibt über Inklusion und dass wir vermutlich nicht alles direkt richtig machen werden. Wir haben aber Spaß daran uns damit zu beschäftigen und werden aus den Fehlern einfach lernen, denn mehr über Inklusion lernen wollen wir ja eh. 

  1. Was ist Inklusion?
  2. Mythen rund um Inklusion
  3. Inklusion auf Freizeiten
  4. Darf man Behindert sagen? Ja! Ok.
  5. Ist Inklusion ein Menschenrecht?
  6. Leichte vs. einfache Sprache – wo liegen die Unterschiede?

1. Was ist Inklusion?

Inklusion [ɪnkluˈzi̯oːn]

1.1 Inklusion heißt, dass niemand ausgeschlossen oder benachteiligt werden soll, nur weil er anders ist. Es ist wichtig, dass alle die gleichen Möglichkeiten haben, Dinge zu tun, Freunde zu finden und zu lernen. Das bedeutet, dass wir auf die Bedürfnisse jedes einzelnen achten und sicherstellen, dass niemand alleine gelassen wird. Inklusion ist wie ein großer Teamgeist, bei dem jeder eine wichtige Rolle spielt!

1.2 Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

1.3 kindgerecht erklärt

1.4 von Betroffenen erklärt

1.5 „Im Prinzip ist Inklusion nichts anderes als die Annahme und die Bewältigung von menschlicher Vielfalt, die uns alle mit einschließt. Auch nicht behinderte Menschen müssen lernen, dass es Menschen mit Behinderungen gibt. Sie müssen das aushalten, sie müssen das akzeptieren. Und es geht nicht darum, bevormundend ein bisschen Platz zu machen und Dankbarkeit zu erwarten.“ – Raul Krauthausen

1.6 Alternative Wortbedeutungen/ Teilbedeutungen von Inklusion:

1. Integration & Einbeziehung

2. Eingliederung

3. Gleichberechtigung

4. Akzeptanz

5. Zusammengehörigkeit

6. Vielfalt & Diversität


2. Mythen rund um Inklusion


3. Inklusion in Freizeiten

Überlegt euch zunächst, wie inklusiv ihr eure Freizeit gestalten wollt. Viele Hindernisse für Menschen mit Behinderung entstehen in den Köpfen der Anderen – sie sind nicht behindern, sondern werden behindert.

Frage in der Förderschule in deiner Nähe nach, welche außerschulischen Angebote es dort gibt und wie die Ferienbetreuung aussieht. Daraus kann sich eine Kooperation ergeben.

Wenn ihr es nicht schafft eure Freizeit “komplett inklusiv” zu gestalten, verweist an Kooperationspartner*innen, die eine barrierefreie Freizeit anbieten.

Ihr müsst nicht selbst zu absoluten Expert*innen im Thema Inklusion werden. Sucht euch Unterstützung bei hauptamtlichen Profis.

Nimm bei der nächsten JuLeiCa-Schulung die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in den Blick. Diskutiert darüber, was fehlende Barrierefreiheit für Jugendliche bei euren Freizeiten bedeutet. Sensibilisiere die Jugendlichen durch Selbsterfahrung. Lade Menschen mit Behinderung ein, diese Einheit gemeinsam mit dir durchzuführen

Für uns als KjG ist Inklusion ein Schwerpunktthema. Wir befassen uns in Form von einfacher Sprache, Gendergerechtigkeit, Vielfalt und Kindermitbestimmung sehr vielfältig mit diesem Thema und arbeiten kontinuierlich daran, unsere Veranstaltungen und Angebote für behinderte Menschen zugänglich zu machen. Außerdem geben wir Impulse und Forderungen an Politik, Kirche und Gesellschaft, um auch dort ein Umdenken zu erreichen.

Denkt darüber nach, wie ihr eure Freizeit inklusiver gestalten könnt. Probleme für Menschen mit Behinderungen entstehen oft durch von anderen geschaffenen Barrieren, nicht durch die Menschen selbst.

Fragt in der Förderschule nach außerschulischen Angeboten und Ferienbetreuung. Eine Zusammenarbeit ist möglich.

Verweist bei Schwierigkeiten, die Freizeit für alle zugänglich zu machen, auf Partner*innen mit barrierefreien Aktivitäten.

Sucht Unterstützung bei Inklusions-Expert*innen.

Denkt bei euren Vorbereitungen über Barrierefreiheit nach und sensibilisiert euch für die Auswirkungen. Ladet Menschen mit Behinderungen ein, um euch bei euren Überlegungen zu unterstützen.

In der KjG ist Inklusion ein Schwerpunkt. Wir nutzen einfache Sprache, fördern Gleichberechtigung, Vielfalt und Kindermitbestimmung. Unsere Veranstaltungen sind ständig auf Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Wir setzen uns für Umdenken in Politik, Kirche und Gesellschaft ein, indem wir Impulse und Forderungen weitergeben.


4. Darf man behindert sagen? Ja! OK.

“Behindert” darf nicht als Beschimpfung verwendet werden. Spricht man mit “behindert” über oder mit beeinträchtigten Personen, muss man immer im Hinterkopf haben, dass das Wort “Behinderung” zunächst jegliche Beeinträchtigungen in Verbindung mit der Nachkriegszeit beschrieben hat. Das Wort “Behinderung” bringt die Situation von beeinträchtigten Menschen jedoch genau auf den Punkt: Sie sind nicht behindert, sie werden behindert! Von Umständen in Gebäuden oder Zügen oder auch von den Einstellungen anderer Menschen, für die Inklusion eine Grenze darstellt.

Verwendet das Wort “behindert” nicht als Beleidigung. Das Wort “Behinderung” galt früher für alle möglichen Probleme nach dem Krieg. Aber es trifft genau das, was beeinträchtigte Menschen erleben: Sie sind nicht von Natur aus behindert. Sie werden durch Dinge wie unzugängliche Gebäude oder Züge oder durch die Einstellungen anderer Menschen behindert. Manchmal sehen Menschen Inklusion als Grenze.


5. Ist Inklusion ein Menschenrecht? 

Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Seit 1994 steht es daher im Grundgesetz: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Als Menschenrecht ist es damit unmittelbar mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität verknüpft. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.

Rechtliche Grundlagen bei der Umsetzung der Inklusion in Deutschland (UN-Behindertenrechtskonvention)

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat das entsprechende Gesetz im Dezember 2008 verabschiedet, in Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit März 2009 in Kraft. Das vollständige Dokument ist online auf dieser Webseite zugänglich. Grundsätzliches Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen zu gewährleisten.

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2011 identifiziert die wichtigsten Handlungsfelder, in denen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen sind, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Leben teilhaben können.

Auf Basis des jüngsten Berichts des UN-Ausschusses überarbeitet die Bundesregierung den Aktionsplan. Großer Handlungsbedarf besteht etwa bei der schulischen Inklusion.


6. Leichte vs. Einfache Sprache – Wo liegen die Unterschiede?

Leichte Sprache ist eine sehr vereinfachte Form der Alltagssprache. Sie wird vor allem in geschriebenen Texten verwendet. Wer Texte in Leichter Sprache schreiben will, muss viele Regeln beachten. Zum Beispiel dürfen in einem Text keine Fremdwörter oder Abkürzungen verwendet werden. Jeder Satz soll außerdem sehr kurz sein. Ob alle Regeln für Leichte Sprache eingehalten werden, überprüfen Tester*innen mit Lernschwierigkeiten. Nur wenn sie alle Formulierungen verstehen, darf ein Text als „Leichte Sprache“ ausgezeichnet werden.

Deshalb gibt es neben der Leichten Sprache auch noch die sogenannte „Einfache Sprache“. Auch die Einfache Sprache ist eine Abwandlung der Alltagssprache, die die Verständlichkeit einer Information erleichtern soll. Einfache Sprache ist der Alltagssprache jedoch sehr viel ähnlicher als die Leichte Sprache, zum Beispiel bei Formulierung und Aufbau von Wörtern und Sätzen. Hier gibt es keine festen Regeln, nur Empfehlungen.

Die KjG Trier hat sich auf der Diözesankonferenz 2018 für eine kindgerechte Sprache entschlossen. Alle Ausschreibungen, welche die Kinderstufe betreffen, werden dahingehend ausgearbeitet. Zusätzlich dazu werden extra Berichte angerfertigt. Ziel ist es, den Kleinsten in der KjG verständlich zu erklären, was gerade im Verband los ist.

Mehr Hilfe findet ihr bei der Aktion Mensch oder unter “Gemeinsam einfach machen“.

Es ist endlich soweit, die neue Homepage der KjG Trier ist online! Wir freuen uns euch unseren neuen Webauftritt im Design der KjG Bundesebene präsentieren zu dürfen. Wie gewohnt erreicht ihr uns unter unserer alten Adresse www.kjg-trier.de/. Daneben haben wir auch eine neue Seite für unsere Mitgliederverwaltung, über welche zukünftig die Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen laufen. Die Termine findet ihr oben rechts und die aktuellen Termine stehen immer auf der Startseite.

Unsere neue Homepage teilt sich jetzt in vier große Kategorien. Unter “die KjG Trier” erfährt ihr alles zum Diözesanverband, unserer Struktur und wie ihr Mitglied bei uns werdet. Der Reiter “Themen” liefert euch viel inhaltlichen Input. Hier findet ihr unsere Kern- und Profilthemen, die Bolivienpartnerschaft, Stellungnahmen und vieles mehr. Rück- und Ausblicke auf unsere Veranstaltungen gibt es unter dem Block “Aktionen”. Zu guter Letzt findet ihr per “Service” eine Übersicht der Materialien, welche ihr bei uns ausleihen könnt, die neue Mitgliederdatenbank sowie eine Wissensdatenbank unserer Bundesebene mitsamt den Vorlagen unseres Corporate Designs.

Wir hoffen euch gefällt unsere neue Seite. Wünsche, Anregungen oder Kritik könnt ihr uns gerne an info@kjg-trier.de rückmelden.

In der KjG-Diözesanstelle in Trier arbeiten unser Referent Sven und unsere Verwaltungsfachkraft Simone. Sie sind bei allen Fragen, Anregungen oder wünschen für euch da. In der Regel erreicht ihr zu Folgenden Uhrzeiten:

Simone Mo-Fr von 08.00 bis 14.00

Sven von Mo-Fr von 08.00.-16.30 Uhr

Sollten sie einmal nicht erreichbar sein, rufen sie gerne zurück oder antworten zeitnah auf eure E-Mails.

Besucher*innen sind jederzeit herzlich willkommen!

Adresse
Weberbach 70, 54290 Trier

Telefon
0651/9771-130

E-Mail
buero@kjg-trier.de

Unsere Mitarbeiter*innen


Simone Moos
Verwaltungsfachkraft
0651/9771-130
simone.moos@kjg-trier.de


Sven Loth
Bildungsreferent
0651/9771-132
sven.loth@kjg-trier.de

Hier findet ihr den Seelenbohrer, alle Grafiken und den Style-Guide für das KjG-Design.
Was macht die KjG aus? Hier findest du Antworten!
Was in der KjG so geht? Das erklären wir dir hier!

Im Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Bistum Trier haben sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusammengeschlossen, um gemeinsam Politik, Kirche und Gesellschaft zu gestalten. Getreu unserem Leitmotto Katholisch.Politisch.Aktiv. treten wir ein für Freiräume in Kirche und Gesellschaft, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sich, ihre Bedürfnisse und ihre Interessen wahrnehmen und vertreten können. Dabei wollen wir Mädchen und Jungen zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung befähigen und anregen.

Im Bistum Trier sind 13 katholische Jugendverbände aktiv. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Räume für vielfältige Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit ihrem Glauben. Jugendverbände sind demokratisch organisiert und leben vom ehrenamtlichen Engagement junger Menschen und der Partizipation ihrer Mitglieder. Sie gestalten ihre Angebote wie Gruppenstunden, Freizeiten, Workshops, Gruppenleiter*innen-Qualifizierungen, Jugendgottesdienste oder soziale Aktionen eigenverantwortlich.
Ehrenamtliches Engagement findet dabei auf einer pädagogischen (Gruppenleitung und Schulung) und auf einer politischen Ebene (Verbandsleitung und Interessenvertretung) statt. Dieses Engagement – verbunden mit der subsidiären Unterstützung professioneller Kräfte – ist Grundvoraussetzung für die Bildung selbst tragender Strukturen der Jugendarbeit.
Verbandliche Aus- und Fortbildungsangebote qualifizieren junge Ehrenamtliche für ihr Engagement. Die verbandliche Jugendarbeit ermöglicht es ehrenamtlich Tätigen, vielfältige soziale, pädagogische und Leitungskompetenzen zu erwerben.

Wir sind aktuell in folgenden Gremien des BDKJ engagiert:

  • Wahlausschuss
  • Satzungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • AG Prävention
  • AG Bolivien Freundschaftstag

Die aktuellen Termine des BDKJ Trier findet ihr hier!

Einmal im Jahr findet die BDKJ-Hauptversammlung statt, auf der alle Verbände gemeinsam über die wichtigsten Themen im Jahr beraten und die Zukunft der katholischen Jugendverbandsarbeit gestalten.

Schulungsteam

Wer an kirchliche Jugendarbeit denkt, dem fallen sofort Gruppenstunden und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche ein. Ihr habt Lust, euch in eurer KjG-Ortsgruppe oder eurer Pfarrei zu beteiligen aber euch fehlt noch das „Know-how“ um beispielsweise eine Gruppenstunde zu leiten oder euch an einer Freizeit als Betreuer*in zu beteiligen? 

Dann haben wir, das Schulungsteam der KjG-Trier, genau das Richtige für euch!

zum Schulungsteam

Jugendstufenteam

Das Jugendstufenteam wurde auf der Diözesankonferenz im Jahr 2020 beantragt und beschlossen. Daraufhin wurde dieses Team, das sich konkret mit der Jugendstufe auseinandersetzt, zum 01.01.2021 gegründet.

zum Jugendstufenteam

Du bist auf der Suche nach Material oder Hilfestellungen? Die Wissensdatenbank sammelt alle Dinge, die uns die Diözesanverbände zur Verfügung stellen oder die auf KjG-Bundesebene entwickelt wurden.
Über verschiedene Filter und Suchbegriffe kannst du deine Suche zum Beispiel nach Kategorien eingrenzen.

Hier gehts zur Datenbank!