Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen der KjG DV Trier

Für Veranstaltungen der KjG DV Trier gelten die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass diese allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und als verbindlich angesehen werden. Diese Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrags zwischen dem*der Teilnehmer*in und dem Veranstalter.

Veranstalter ist die KjG DV Trier, Weberbach 70, 54290 Trier.

1. Anmeldeverfahren und Kommunikation

Die Anmeldung erfolgt über das auf https://mida.kjg.de/DVTrier/ verlinkte Formular. Eine Anmeldung Minderjähriger erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person, die ihre Aufsichtspflicht im Anmeldeformular an eine Begleitperson übertragen hat. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Veranstalter bestätigt und die Anzahlung durch den*die Teilnehmer*in gezahlt wurde. Die Kommunikation in Textform erfolgt digital mittels E-Mail.

2. Teilnehmer*innenbeiträge

Mehr- oder Mindereinnahmen der Veranstaltung führen nicht zu Rückzahlungen von

Teilnehmer*innenbeiträgen oder Forderungen höherer Teilnehmer*innenbeiträge. Eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Für die KjG Trier gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise.

3. Stornierung und Rückerstattung von Beiträgen

Eine schriftliche Stornierung der Anmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinen wird der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits angefallene Kosten verlangen.

Ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab sieben Tage vor Abreisetag: 100% des Teilnehmer*innenbeitrags

Den Teilnehmer*innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.

4. Datenschutz/Fotorechte

Die Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://kjg-trier.de/datenschutz/  entnommen werden. Mit der Anmeldung berechtige ich die KjG die von mir / von meinem Kind bei dieser Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Publikationen der KjG und öffentlichen Printmedien zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

5. Aufsichtspflicht und Informationspflicht

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer*innen liegt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Begleitpersonen. Sie wird nicht durch den Veranstalter übernommen. Die Leitung der Veranstaltung über nimmt die KjG Trier. Alle Personen die Aufsichtspflichten bei Angeboten im Rahmen der Veranstaltung übernehmen oder als Begleitpersonen fungieren verfügen über eine hinreichende Qualifikation.

Medizinische oder andere Gründe, die zu einer Einschränkung der Teilnahme führen können, sind ab

Anmeldebestätigung bei Bekanntwerden dem Veranstalter mitzuteilen. Für die Aktualisierung aller Daten und Informationen, insbesondere der Kontaktdaten einschließlich E-Mailadresse, sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.

6. Teilnahme als Gruppen-Leitung

Die Teilnahme als Gruppen-Leitung verpflichtet zur Begleitung der jeweiligen Gruppe, insbesondere zur Übernahme der entsprechenden Aufsichtspflicht und der Funktion als Ansprechperson für die Gruppe. Die Teilnahme als Gruppen-Leitung ist nur Personen mit Ausbildung zur Gruppen-Leitung und dem Nachweis einer aktuellen Präventionsschulung gestattet. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet für sonstige Schäden, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des*der

Verwender*in beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Benutzung der

Veranstaltungsorte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Der*Die Teilnehmer*in und seine gesetzlichen Vertreter*innen haften gegenüber dem Veranstalter oder Dritten für alle von dem*der Teilnehmer*in verursachten Schäden.

8. Platz- und Verhaltensregeln

Für die Teilnahme und Benutzung der Veranstaltungsorte gelten die entsprechenden Hausordnungen sowie die Platz- und Verhaltensregeln. Für deren Einhaltung durch sämtliche Mitglieder der Gruppe ist die Gruppen-Leitung verantwortlich.

Die Veranstaltung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Rauchverbot, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Flächen. Volljährige Personen dürfen in diesen besonders gekennzeichneten Flächen rauchen.

Alkohol (Bier, Wein und Sekt) wird nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ausschließlich an über 16-jährige Teilnehmer*innen ausgeschenkt. Dazu wird es Alterskennzeichnungen für die Teilnehmer*innen geben. Auch die begleitenden Leitungen sind für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Fremdalkohol jeglicher Art ist verboten.

Jeder Verstoß gegen die Platz- und Verhaltensregeln wird geahndet.

Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verstößen gegen die Platz- und Verhaltensregeln oder bei sonstigen Störungen der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten für eine daraus resultierende vorzeitige Abreise sowie eine notwendige Begleitung tragen die Teilnehmer*innen bzw. die sorge-/ erziehungsberechtigte Person.

9. Regelungen im Falle von Pandemievorgaben

Der Veranstalter kann im Rahmen der jeweils geltenden aktuellen Vorgaben Hygiene- und

Verhaltensregeln erlassen. Stornierung der Anmeldung, die aus Auflagen der Behörden resultieren, können erfolgen.

10. Hausrecht

Während der gesamten Veranstaltung üben die Leitung der Veranstaltung sowie die von ihren ermächtigten Personen das Hausrecht aus.

Stand: Juli 2023

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