Diözesanausschuss

Der Diözesanausschuss ist nach der Diözesankonferenz oberstes beschlussfassendes Organ des Diözesanverbandes. Er berät und beschließt über die laufenden Angelegenheiten des Diözesanverbandes zwischen den Diözesankonferenzen. Die Mitglieder des DA werden für zwei Jahre auf der Diözesankonferenz gewählt. Seine Aufgaben sind unter anderem die Planung und die Durchführung der Diözesankonferenz, sowie die Sorge für die Durchführung ihrer Beschlüsse, die Beschlussfassung über den Etat des Diözesanverbandes und vieles mehr.

Der Diözesanausschuss ist geschlechtergerecht zu besetzen. Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:

  • 12 Personen, von denen 5 männlich, 5 weiblich und 2 divers sind, davon eine Geistliche Leitung
  • die Mitglieder der Diözesanleitung

Mitglied im Diözesanausschuss können Personen werden, die mindestens beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) sind.

Der Diözesanausschuss kann seine Aufgaben auch als unterbesetztes Gremium wahrnehmen.

Zurzeit sind in den Diözesanausschuss folgende Personen gewählt und haben die Zuständigkeiten für nebenstehende Arbeitsbereiche:

Mitglieder 2025

Der Diözesanausschuss hat in 2025 keine festen Mitglieder. Durch einen Antrag auf einen Strukturwandelprozess auf der Diözesankonferenz 2024 arbeitet der Ausschuss im Jahr 2025 in Teams.


Kontakt

  • Diözesanauschuss
    Verwaltung des Diözesanverbandes
    0651977/9771-130