Diözesanausschuss
Der Diözesanausschuss ist nach der Diözesankonferenz oberstes beschlussfassendes Organ des Diözesanverbandes. Er berät und beschließt über die laufenden Angelegenheiten des Diözesanverbandes zwischen den Diözesankonferenzen. Die Mitglieder des DA werden für zwei Jahre auf der Diözesankonferenz gewählt. Seine Aufgaben sind unter anderem die Planung und die Durchführung der Diözesankonferenz, sowie die Sorge für die Durchführung ihrer Beschlüsse, die Beschlussfassung über den Etat des Diözesanverbandes und vieles mehr.
Der Diözesanausschuss ist geschlechtergerecht zu besetzen. Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
- 12 Personen, von denen 5 männlich, 5 weiblich und 2 divers sind, davon eine Geistliche Leitung
- die Mitglieder der Diözesanleitung
Mitglied im Diözesanausschuss können Personen werden, die mindestens beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) sind.
Der Diözesanausschuss kann seine Aufgaben auch als unterbesetztes Gremium wahrnehmen.
Zurzeit sind in den Diözesanausschuss folgende Personen gewählt und haben die Zuständigkeiten für nebenstehende Arbeitsbereiche:
Berichte 2024
Bericht 1. DA 2024 (folgt Ende Januar)
Mitglieder 2024
Büsen, Maximilian
Diözesanausschuss, Kindgerechte Sprache, Homepage, Prävention, Halbjahresthema Kinder- Mitbestimmung, Ortsgruppen: Ensdorf
Marx, Jannis
Social Media, Spiritualität, KjGedreht, Ortsgruppe: Altrich & LoKoMo
Marx, Yannick
Social Media, Halbjahresthema 72 Stunden, Öffentlichkeitsarbeit, KjGedreht, Ortsgruppe: Wittlich