Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen der KjG DV Trier

Für Veranstaltungen der KjG DV Trier gelten die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass diese allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und als verbindlich angesehen werden. Diese Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrags zwischen dem*der Teilnehmer*in und dem Veranstalter.

Veranstalter ist die KjG DV Trier, Weberbach 70, 54290 Trier.

1. Anmeldeverfahren und Kommunikation

Die Anmeldung erfolgt über das auf https://mida.kjg.de/DVTrier/ verlinkte Formular. Eine Anmeldung Minderjähriger erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person, die ihre Aufsichtspflicht im Anmeldeformular an eine Begleitperson übertragen hat. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Veranstalter bestätigt und die Anzahlung durch den*die Teilnehmer*in gezahlt wurde. Die Kommunikation in Textform erfolgt digital mittels E-Mail.

2. Teilnehmer*innenbeiträge

Mehr- oder Mindereinnahmen der Veranstaltung führen nicht zu Rückzahlungen von

Teilnehmer*innenbeiträgen oder Forderungen höherer Teilnehmer*innenbeiträge. Eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Für die KjG Trier gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise.

3. Stornierung und Rückerstattung von Beiträgen

Eine schriftliche Stornierung der Anmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinen wird der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits angefallene Kosten verlangen.

Ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab sieben Tage vor Abreisetag: 100% des Teilnehmer*innenbeitrags

Den Teilnehmer*innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.

4. Datenschutz/Fotorechte

Die Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://kjg-trier.de/datenschutz/  entnommen werden. Mit der Anmeldung berechtige ich die KjG die von mir / von meinem Kind bei dieser Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Publikationen der KjG und öffentlichen Printmedien zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

5. Aufsichtspflicht und Informationspflicht

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer*innen liegt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Begleitpersonen. Sie wird nicht durch den Veranstalter übernommen. Die Leitung der Veranstaltung über nimmt die KjG Trier. Alle Personen die Aufsichtspflichten bei Angeboten im Rahmen der Veranstaltung übernehmen oder als Begleitpersonen fungieren verfügen über eine hinreichende Qualifikation.

Medizinische oder andere Gründe, die zu einer Einschränkung der Teilnahme führen können, sind ab

Anmeldebestätigung bei Bekanntwerden dem Veranstalter mitzuteilen. Für die Aktualisierung aller Daten und Informationen, insbesondere der Kontaktdaten einschließlich E-Mailadresse, sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.

6. Teilnahme als Gruppen-Leitung

Die Teilnahme als Gruppen-Leitung verpflichtet zur Begleitung der jeweiligen Gruppe, insbesondere zur Übernahme der entsprechenden Aufsichtspflicht und der Funktion als Ansprechperson für die Gruppe. Die Teilnahme als Gruppen-Leitung ist nur Personen mit Ausbildung zur Gruppen-Leitung und dem Nachweis einer aktuellen Präventionsschulung gestattet. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet für sonstige Schäden, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des*der

Verwender*in beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Benutzung der

Veranstaltungsorte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Der*Die Teilnehmer*in und seine gesetzlichen Vertreter*innen haften gegenüber dem Veranstalter oder Dritten für alle von dem*der Teilnehmer*in verursachten Schäden.

8. Platz- und Verhaltensregeln

Für die Teilnahme und Benutzung der Veranstaltungsorte gelten die entsprechenden Hausordnungen sowie die Platz- und Verhaltensregeln. Für deren Einhaltung durch sämtliche Mitglieder der Gruppe ist die Gruppen-Leitung verantwortlich.

Die Veranstaltung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Rauchverbot, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Flächen. Volljährige Personen dürfen in diesen besonders gekennzeichneten Flächen rauchen.

Alkohol (Bier, Wein und Sekt) wird nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ausschließlich an über 16-jährige Teilnehmer*innen ausgeschenkt. Dazu wird es Alterskennzeichnungen für die Teilnehmer*innen geben. Auch die begleitenden Leitungen sind für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Fremdalkohol jeglicher Art ist verboten.

Jeder Verstoß gegen die Platz- und Verhaltensregeln wird geahndet.

Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verstößen gegen die Platz- und Verhaltensregeln oder bei sonstigen Störungen der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten für eine daraus resultierende vorzeitige Abreise sowie eine notwendige Begleitung tragen die Teilnehmer*innen bzw. die sorge-/ erziehungsberechtigte Person.

9. Regelungen im Falle von Pandemievorgaben

Der Veranstalter kann im Rahmen der jeweils geltenden aktuellen Vorgaben Hygiene- und

Verhaltensregeln erlassen. Stornierung der Anmeldung, die aus Auflagen der Behörden resultieren, können erfolgen.

10. Hausrecht

Während der gesamten Veranstaltung üben die Leitung der Veranstaltung sowie die von ihren ermächtigten Personen das Hausrecht aus.

Stand: Juli 2023

Als Kinder- und Jugendverband ist es uns ein besonderes Anliegen für das Wohlergehen und den Schutz der uns Anvertrauten zu sorgen. Wir bieten Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Es sollen geschützte Räume sein, damit Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten und Begabungen zur Entfaltung bringen können. Dort sollen sie sich angenommen wissen und sicher fühlen. Die Sorge für das Kindeswohl sollte unsere gesamte Arbeit durchziehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen und ihrem Alter angemessene Fürsorge, Zuwendung und Förderung zu bieten. Das beinhaltet die Sorge für ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl.

Zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen wollen wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Mädchen, Jungen und diverse Geschlechter ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und sich Unterstützung suchen, wenn sie Hilfe brauchen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Haupt- und Ehrenamtlichen, die in und für unseren Verband arbeiten.

Um dies zu gewährleisten gilt unser Institutionelles Schutzkonzept.

Institutionelles Schutzkonzept der KjG Trier

Beiblatt zum Institutionellen Schutzkonzept der KjG Trier

Selbstauskunft u. Verpflichtungserklärung zum Institutionellen Schutzkonzept der KjG Trier

Was ist eine Vertrauensperson?

Die Jugendverbände der Diözese und ihre Verantwortlichen sind sich bewusst, dass sexualisierte Gewalt in der Verbandsarbeit geschehen kann und nehmen das ernst! Ein geschützter Rahmen in dem Kinder und Jugendliche sich ermutigt fühlen, Grenzverletzungen anzusprechen und damit ernst genommen werden, ist eine der wichtigsten Grundlagen pädagogischer Arbeit in Gruppen. Wiederkehrende Grenzverletzungen, auch im Rahmen sexualisierter Gewalt, sind nicht tolerierbar. Wir wollen darüber Bescheid wissen, um etwas ändern zu können und auch ermöglichen, Vermutungen und „ungute Gefühle“ besonnen klären zu können. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Verbänden ist dabei das oberste Ziel!

Aus diesem Grund haben die Verbandsleitungen mit ihrem Dachverband, dem BDKJ, beschlossen, geschulte Ansprechpartner*innen für vermutete, beobachtete oder erlebte Situationen sexualisierter Gewalt im Rahmen der Jugendverbände einzuführen. Sie sind mögliche erste Gesprächspartner*innen, mit denen ein vertrauensvolles Gespräch geführt werden kann, ohne dass jemand gleich etwas unternehmen muss, um die Situation zu ändern. Gleichzeitig können die Ansprechpartner*innen auf Wunsch auch direkte Unterstützung veranlassen bzw. vermitteln.

Für wen sind die AnsprechpartnerInnen der Verbände da?

Wenn du im Rahmen verbandlicher Jugendarbeit sexualisierte Gewalt vermutest, beobachtest oder erlebst, kannst du dich an eine der Ansprechpersonen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Gruppenmitglied, FreizeitteilnehmerIn, GruppenleiterIn, Hauptberuflich oder Familienangehörig etc. bist.

Wer ist für die KjG dabei?

Für die KjG übernimmt Mareike diese Funktion. Sie kommt ursprünglich aus der KjG Altrich und war lange Zeit in Diözesanausschuss sowie Diözesanleitung.

Ihr erreicht Mareike unter mareike.koenen(at)kjg-trier.de oder unter Tel.-Nr.: 0151 – 11 30 84 53

Bundesweites Netzwerk

Der Bundesverband vernetzt KjGlerinnen und KjGler in ganz Deutschland. Durch den Bundesverband ist jedes KjG-Mitglied auf nationaler Ebene vertreten. Mehr noch: Erst durch diesen Zusammenschluss gehören wir alle der einen KjG an, deren Blick und Wirkung damit über Kirchturmspitzen und Bistumsgrenzen hinausgeht. So sorgt der Bundesverband dafür, dass die KjG als eine starke Gemeinschaft junger Menschen wahrgenommen wird – nicht nur von Kirche, Politik und Gesellschaft, sondern auch von KjGlerinnen und KjGlern.

Gemeinsame Werte

Alle KjGlerinnen und KjGler in ganz Deutschland verbinden gemeinsame Ideen und Werte. Wir alle setzen uns ein für eine demokratische, gleichberechtigte und solidarische Gesellschaft und Kirche. Diese Werte sind formuliert in den Grundlagen und Zielen. Aufgabe des Bundesverbandes ist es, diese Werte nach außen zu vertreten, national wie international.

Für eure Interessen

Dass wir uns bundesweit organisieren, verleiht unserer Stimme größeres politisches Gewicht. Die Bundesleitung der KjG setzt sich im Namen aller KjGlerinnen und KjGler für Themen ein, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreffen. Dort, wo viele wichtige Entscheidungen fallen, bringt der Bundesverband die Positionen der KjG ein. Er vertritt Anliegen von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern.

  • gegenüber der Bundespolitik, bei den zuständigen Ausschüssen und Ministerien;
  • gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD);
  • in der Öffentlichkeit und in den Medien.

Mehr könnt ihr auf der Website des Bundesverbandes erfahren: www.kjg.de


Wer ist eigentlich die KjG?

Wir sind ein demokratischer, dynamischer und lebendiger Kinder- und Jugendverband, indem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Der Verband wurde 1970 gegründet. Seitdem gestalten wir aktiv katholische Kinder und Jugendarbeit mit.

Einen schönen Zeitstrahl bietet die Geschichte der KjG unserer Bundesebene.

Hier findet man auch ein schönes Video zu den einzelnen Dekaden.

Daneben haben wir uns auch mit unserer Geschichte befasst und dazu zu unserem 50 jährigen Jubiläum eine Podcastreihe gestartet.


Was ist eigentlich die KjG?

„Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein Kinder- und Jugendverband, in dem junge Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Wir geben Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Raum, einander zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiterzuentwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. In unserem Verband machen wir uns stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und Gesellschaft.“ 

KjG ist Gemeinschaft

Du bist nicht nur Mitglied in deiner KjG, du bist Teil eines großen Netzwerkes. Die KjG gibt es überall in Deutschland, mit mehr als 45.000 Mitgliedern. KjGler*innen fühlen sich durch gemeinsame Überzeugungen und Werte verbunden. Diese Verbundenheit ist der Geist unserer Gemeinschaft und macht diese spürbar, egal ob 3, 30 oder 300 von uns beisammen sind. 

(Großveranstaltung DenkMal! 2017)

KjG ist katholisch

Es ist kein Widerspruch jung und gläubig zu sein. In der KjG kann sich jede*r ganz individuell mit seinem*ihrem Glauben auseinandersetzen, diesen vertiefen und leben. Wir wollen junge Menschen bei der Suche nach tragfähigen Lebensentwürfen und nach Orientierung unterstützen, ihnen einen Zugang zum christlichen Glauben ermöglichen und zu einem selbstverantworteten religiösen Leben ermutigen. Wir sind Kirche in der Lebenswelt junger Menschen und gestalten unsere Kirche neu – politisch und spirituell.

KjG bildet

Die Bildungsarbeit der KjG soll Inhalte vermitteln, für die in der Schule kein Platz ist. Jede*r kann sich ausprobieren, die eigenen Stärken entdecken und insbesondere soziale Kompetenzen fördern. KjGler*innen lernen reflektiert und eigenverantwortlich durch das Leben zu gehen und zu entscheiden, Verantwortung zu übernehmen und teilzuhaben.

KjG ist politisch

Wir setzen uns ein für die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und wollen diese in die Gesellschaft tragen. Wir befassen uns mit aktuellen politischen Themen und werden aktiv, beteiligen uns und verändern etwas. In der KjG können alle – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mitbestimmen und den Verband demokratisch und gleichberechtigt nach ihren Wünschen gestalten. Unabhängig vom Alter stehen allen Mitgliedern die gleichen Chancen, Möglichkeiten und Rechte zu. Bei uns erleben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, dass sie ernstgenommen werden und nicht alleinstehen.

KjG ist aktiv

Die KjG bietet Spaß, Aktionen und Abenteuer. Neu erfundene Sportarten, bundesweite Großveranstaltungen, Gruppenstunden in den Pfarreien, Zeltlager im Sommer, Feste, Ausflüge und vieles mehr. In der KjG ist immer etwas los, es gibt immer etwas Neues zu entdecken und für jeden Geschmack, jedes Interesse und jede Vorliebe ist genau das Richtige dabei.

Dsc 0237

(Abseilen vom Kirchturm in Wittlich 2015)


Wie ist die KjG aufgebaut?

Die KjG ist basisdemokratisch!

Ortsebene

Auf Ortsebene bieten ehrenamtliche Gruppenleiter*innen Gruppenstunden, Ferienfreizeiten und sonstige Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Die Verantwortlichen treffen sich in Leiterrunden und Arbeitskreisen. Die Koordination läuft über eine gewählte Ortsleitung. Das aktive Wahlrecht besitzt prinzipiell jedes KjG-Mitglied in der Ortsgruppe, wobei teilweise (örtlich verschieden) Altersgrenzen gelten, so zum Beispiel eine Beschränkung des Wahlrechts auf Mitglieder, die mindestens 13 und höchstens 27 Jahre alt sind. Verschiedene Diözesanverbände legen Wert auf ein durchgehend gleiches Stimmrecht, unabhängig vom Alter oder der Funktion des jeweiligen Mitglieds.

Mittlere Ebene

Die mittlere Ebene wird je nach Diözesanverband Bezirk, Dekanat, Kreis oder Region genannt. Hier werden übergemeindliche Angebote geschaffen und die einzelnen Ortsgruppen untereinander vernetzt. Je nach kommunaler Gliederung gehört auch die politische Interessenvertretung der KjG in regionalen Gremien, wie zum Beispiel auf BDKJ-Stadtversammlungen oder in Stadt- bzw. Kreisjugendringen, zu den Aufgaben der mittleren Ebene. Diese kann jedoch auch auf Pfarreiebene angesiedelt sein. Koordiniert wird diese Ebene von gewählten, ehrenamtlichen, paritätischen Bezirks-/Dekanats-/Kreis-/Regionalleitungen. Als Austausch- und Kontrollgremium existiert in einigen mittleren Ebenen ein Ausschuss, der analog zum Diözesanausschuss auf Diözesanebene das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Konferenzen ist. Weiterhin können Arbeitskreise zur Planung von Aktivitäten und zur Unterstützung/Beratung der Pfarreien gewählt werden.

Diözesanebene

Die nächsthöhere Ebene ist die Diözesanebene, auf der die Diözesanleitung (DL) das bistumsweite Geschehen koordiniert. Die Diözesankonferenz (DiKo), auf der Vertreter*innen der mittleren Ebenen vertreten sind, wählt und kontrolliert die DL. Über Anträge können durch die DiKo Arbeitsaufträge an die DL erteilt werden. Weiter wählt die DiKo aus den Leitungen der mittleren Ebenen die Mitglieder des Diözesanausschusses, dem höchsten beratenden und beschlussfassenden Gremium zwischen zwei Diözesankonferenzen. Außerdem richtet die Diözesankonferenz Arbeitskreise (AK) ein, die die Diözesanleitung bei ihren Aufgaben unterstützen. Eine wichtige Aufgabe des Diözesanverbandes ist es ein Angebot zu schaffen, durch das die qualitative Arbeit der Ortsgruppen abzusichern ist. Hier sind besonders Aus- und Fortbildungsangebote für Gruppenleiter zu nennen.

Bundesebene

Die Bundesebene bildet als Zusammenschluss der Diözesanverbände die höchste Ebene der KjG. Sie soll den Kontakt und Austausch zwischen den einzelnen Diözesanverbänden fördern, Projekte für den gesamten Verband durchführen, Dienstleistungen für die Diözesanverbände anbieten und die Interessen der KjG (von Kindern und Jugendlichen) in Politik und Kirche wahrnehmen. So werden Informationsbroschüren und Mitgliedsausweise für alle Diözesanverbände erstellt, Schulungen für Diözesanleiter organisiert oder Projekte wie Großveranstaltungen für den gesamten Verband durchgeführt.


Was bietet die KjG für Kinder?

Für Kinder bieten wir…

  • Spiele, Spiele, Spiele
  • viele verschiedene Angebote
  • Mitbestimmung
  • Gemeinschaft und Freunde
  • Veranstaltungen: z.B. im Sommer ins Zeltlager fahren oder an Aktionstagen und Wochenenden teilnehmen – du kannst an einem Workshop- oder Projekttag teilnehmen oder an einem Ausflug.
  • Als Mitglied in der KjG hast du eine Stimme, die gehört wird. Wenn deine Gruppenleiter*innen z.B. überlegen, wohin der nächste Ausflug gehen soll, kannst du zwischen Zoo und Schwimmbad abstimmen oder auch etwas Neues vorschlagen. Und das gilt nicht nur für deine Gruppenleiter*innen und für Ausflugsziele, sondern für alle Themen, die in der KjG wichtig sind. Du darfst mitentscheiden!

Was bietet die KjG für Jugendliche?

Für Jugendliche bieten wir…

  • Gruppenleiter*innen-Kurse (JuLeiCa)
  • Bildungs- und Fortbildungsangebote
  • neue Spiele, Erfahrungen, Methode
  • Rahmen zum Ausprobieren
  • Mitbestimmung
  • neue Spiritualität
  • Als Gruppenleiter*in bietet dir die KjG vielfältige Möglichkeiten deine Kompetenzen als Leiter*in auszubauen, zu erweitern und dich zu entfalten.
  • Außerdem kannst du einen ganz neuen Zugang zum Glauben und zur Spiritualität finden. Kirche kann jung und dynamisch sein, zeitgemäß und nah an der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Was bietet die KjG für junge Erwachsene?

Für junge Erwachsene bieten wir…

  • Zuschüsse über Aktionsfonds und einen eigenen Förderverein
  • Struktur, Vernetzung, Unterstützung und Organisationshilfe
  • Partizipationsmöglichkeiten für Ortsgruppen-/ Pfarrjugendleitungen und Leiter*innen
  • Inhaltliche Angebote, Materialien, Arbeitshilfen und Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung)
  • Egal ob ihr Lust auf eine Partnerschaft mit einer anderen Ortsgruppe habt, ob ihr Hilfe dabei braucht, eure Ideen und Projekte umzusetzen oder, ob ihr Unterstützung in Konfliktfällen braucht – die KjG ist für euch in all diesen Situationen da!
  • Ortsgruppen- und Pfarrjugendleitungen sowie Gruppenleiter*innen bekommen in der KjG neue Chancen sich zu beteiligen: auf Konferenzen, wo große Projekte und Inhalte besprochen und beschlossen werden, oder in Vorbereitungsteams von Veranstaltungen.

Was bietet die KjG für Eltern?

Ihre Kinder erfahren bei uns…

  • Betreuung durch qualifizierte Gruppenleiter*innen
  • Raum zur Entfaltung
  • Demokratie und Mitbestimmung
  • Gemeinschaft erleben
  • Vermittlung lebenspraktischer Inhalte
  • Befähigung zu selbstverantwortlichen und selbstbestimmten Entscheidungen
  • Spiele, Freizeiten, Angebote…
  • Einen kindgerechten Zugang zu Glauben und Spiritualität kann die KjG als katholischer Jugendverband ermöglichen, z.B. durch einen von Kindern mitgestalteten Gottesdienst.
  • Eines der wichtigsten Prinzipien der KjG ist Demokratie und Kindermitbestimmung. So können Kinder bereits im kleinen Rahmen einer Ortsgruppe lernen, was Partizipation bedeutet, wenn sie z.B. den nächsten Ausflug gestalten.

Was bietet die KjG für Haupt- und Ehrenamtliche?

Für Haupt- und Ehrenamtliche bieten wir…

  • Beratung in der Kinder und Jugendarbeit
  • Glaubensvielfalt in einer jungen modernen Kirche
  • Inhaltliche Angebote des KjG-Diözesanverbandes
  • Professionelle Ausbildung von Gruppenleiter*innen
  • Teilnahme an Veranstaltungen des Diözesanverbandes, z.B. Freizeit- oder Bildungsangeboten.
  • Die Vorteile der Vernetzung in einem Diözesanverband, von denen die Pfarrjugend/Ortsgruppe profitiert, können auch Sie nutzen, um in Kontakt mit anderen Hauptamtlichen zu kommen und sich auszutauschen.

Was bietet die KjG für Ihre Pfarrei?

Ihre Pfarrei erhält durch uns…

  • Vielfältige Angebote und neue Impulse
  • Selbstständigkeit, finanzielle Unterstützung, Rahmen zur Mitbestimmung, Kontakte zu politischen Themen
  • Die Pfarrei erhält Jugendgottesdienste, Sommerzeltlagern oder Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche.
  • Die KjG bietet auch finanzielle Unterstützung für Ortsgruppen an. Jährlich können z.B. bis zu 300€ für ortsgruppenbezogene Arbeit beantragt werden. Daneben hat die KjG auch einen eigenen Förderverein mit Zuschüssen.
  • Neben diesen finanziellen Vorteilen sind KjG-Ortsgruppen auch in eine rechtlich sichere Struktur der Diözesanebene der KjG eingebettet.
  • In der KjG haben Pfarrjugenden außerdem die Chance inhaltlich und politisch mitzubestimmen. Durch Vertretung auf höheren Ebenen und auf Konferenzen ist es für Pfarrjugenden möglich, den KjG Diözesanverband so nach ihren Wünschen, Bedürfnissen und Interessen zu gestalten.

Gründe, für die KjG!

Ein KjGeniales Leben!

Wir erleben gemeinsam…

… Kinder und Jugendstufen Veranstaltungen

… Veranstaltungen für junge Erwachsene

… Großveranstaltungen

… Veranstaltungen unserer Ortsgruppen

… eure eigenen Projekte und Veranstaltungen

Inhaltliche und politische Akzente!

Die KjG Trier bietet…

… Schulungskurse für Betreuer*innen

… jugendpolitische Arbeit

… Partizipation und Teilhabe

… Basisdemokratie

… Ideen und Impulse für eure Arbeit

… Spiritualität neu erleben

Haupt- und ehrenamtliche Unterstützung!

In der KjG sind für euch da…

… unser*e Bildungsreferent*in

… unser*e Verwaltungsfachkraft

… unsere Diözesanleitung

… unser Diözesanausschuss

… unsere Teams und Arbeitsgemeinschaften

… unsere Mitglieder

… unser Bundesverband

Finanzielle und informelle Unterstützung!

Wir bieten…

… einen KjG Aktionsfonds für eure Projekte und Veranstaltungen

… einen eigenen Zuschuss über unseren Förderverein

… Hilfestellung bei Problemen jeglicher Art

… Hilfe bei Rechts- oder Versicherungsfragen

… ihr seid über uns auch versichert

… eine große Auswahl an Materialen für eure Arbeit

Wer an kirchliche Jugendarbeit denkt, dem fallen sofort Gruppenstunden und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche ein. Ihr habt Lust, euch in eurer KjG-Ortsgruppe oder eurer Pfarrei zu beteiligen aber euch fehlt noch das „Know-how“ um beispielsweise eine Gruppenstunde zu leiten oder euch an einer Freizeit als Betreuer*in zu beteiligen? 

Dann haben wir, das Schulungsteam der KjG-Trier, genau das Richtige für euch! 

Aufgaben und Ziele

In unserem Schulungsteam haben sich erfahrene Betreuer*innen und der Bildungsreferent der KjG Trier, organisiert, um Jugendliche aus den Gemeinden fit für die Jugendarbeit zu machen.

In unserem Schulungsprogramm lernst du, was es heißt, eine Kinder -oder Jugendgruppe zu leiten. Außerdem erfährst du alles Nützliche für die Kinder- und Jugendarbeit (Wie leite ich eine Gruppe? Was muss ich in einer Freizeit beachten? Wie bereite ich eine Gruppenstunde vor? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als Gruppenleiter*in? und und und…). Von Grundsatzdiskussionen und theoretischen Grundlagen bis hin zu praktischen Übungen haben wir ein breit gefächertes Programm für euch ausgearbeitet, das alle wichtigen Aspekte der Jugendarbeit abdeckt. Denn nur wer über das nötige Wissen verfügt und die richtigen Techniken beherrscht, kann ruhig und gelassen in die Betreuer*innen-Karriere starten.

Trotz des umfangreichen Schulungsprogramms bleibt auf unseren Kursen noch viel Zeit zum geselligen Beisammensein, Kochen, Spielen und Spaß haben.

Die Schulungskonzeption (Auszug)

Seit 01. Januar 2005 gilt für die Ausbildung der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in der KjG Trier eine Konzeption, die wesentlich drei Kursmodule umfasst: Grundkurs, Aufbaukurs und Bausteinkompakt Wochenende. Im laufe der Jahre hat sich das Schulungskonzept der KjG Trier weiterentwickelt und besteht nun aus Grundkurs, Aufbaukurs und Erste-Hilfe Kurs. Die Themenschwerpunkte des Bausteinkompakt Wochenendes wurde auf den Grund- und Aufbaukurs aufgeteilt.

Die Kursinhalte

Grundkurs (5 tägig):

Beim Grundkurs soll die projektbezogene Arbeit im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer*innen sollen sich mit ihrer Persönlichkeit auseinandersetzen.

Unterstützt wird das projektbezogenen Arbeiten durch das Erarbeiten verschiedener Elemente der Gruppenarbeit (z.B. Gruppenphasen, Rollen, Spiele…).

Aufbaukurs (Wochenende):

Die Erfahrungen aus dem Grundkurs werden auf die konkrete Arbeit vor Ort transferiert.

Außerdem werden den Teilnehmer*innen verschiedene Elemente der Gruppenarbeit (z.B. Spiele, Rechte und Pflichten, Medien…) vermittelt.

Bausteine:

Für Pfarreien und Bezirke besteht die Möglichkeit einzelne Bausteine vor Ort über das Schulungsteam durchführen zu lassen.

Bitte schickt eure Anfrage einfach per eMail an: schulung(at)kjg-trier.de

Die vollständige Schulungskonzeption findet Ihr hier zum Download.

Wie wir arbeiten:

Das Schulungsteam trifft sich mehrmals im Jahr um Kurse und Bausteine zu planen und aktuelle Aufgaben zu erledigen.

Wer ist im Schulungsteam?

Folgende Teamer*innen sind im Schulungsteam:

  • Thomas Brucker (Teamleitung)
  • Lisa Heinen
  • Leonie Kohl
  • Alicia Kranz
  • Jaron Feldges
  • Eva Thiel
  • Jannis Marx
  • sowie begleitender Referent Sven Loth

Impressionen

Eindrücke von unseren Kursen findet ihr hier.

Förderverein Seelenbohrer e. V.

Wir fördern euch! 

Wir, der Seelenbohrer e.V., sind der Förderverein der KjG im Diözesanverband Trier und bestehen seit dem Jahr 1972. Mit unserer Arbeit unterstützen wir die Arbeit der KjG im Bistum Trier – vom Diözesanverband bis zur Ortsgruppe.

Wir bezuschussen zum Beispiel eure Freizeit- und Bildungsmaßnahmen in finanzieller Hinsicht mit einem bzw. zwei Euro pro teilnehmendem KjG-Mitglied pro Tag. Ebenfalls unterstützen wir den Diözesanverband mit der Bereitstellung und der Verwaltung des KjG-Mobils. Weiter unten findet ihr die aktuellen Zuschussrichtlinien und den zugehörigen Antrag. Neben der finanziellen Förderungen unterstützen wir aber auch die „praktische Arbeit“ der KjG auf vielfältige Weise.

In der Regel tagt einmal im Jahr die Mitgliederversammlung des Seelenbohrer e.V. im Rahmen einer Sitzung des Diözesanausschusses. Das Amt der*des zweiten Vorsitzenden wird von einer Person aus der aktuellen Diözesanleitung als „geborenes Vorstandsmitglied“ bekleidet.

Derzeit setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende: Judith Jakob
2. Vorsitzender: Jaron Feldges

Beisitzende: Stephanie Becker, Marvin Lotz

Kontakt

Seelenbohrer e. V.
c/o Judith Jakob
Hochmeisterstraße 8
51065 Köln

Unser jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro bzw. 25,00 Euro für Familien. Du kannst den Seelenbohrer e.V. auch unterstützen, indem du einmalig oder regelmäßig etwas spendest. Hier sind die Bankdaten des Fördervereins:

Kontoinhaber: Seelenbohrer e. V.
IBAN: DE36 5509 0500 0005 1448 17
BIC: GENODEF1S01

Wir sind gem. §§ 51 ff AO als gemeinnütziger Verein anerkannt und berechtigt Spendenquittungen auszustellen.

Bei Fragen kannst du dich gerne an das Diözesanbüro wenden oder eine Mail an seelenbohrer@kjg-trier.de schreiben. 

Aktuelle Dateien zum Download

Zuschussantrag

Zuschussrichtlinien

Beitrittsformular

Satzung

Der Diözesanausschuss ist nach der Diözesankonferenz oberstes beschlussfassendes Organ des Diözesanverbandes. Er berät und beschließt über die laufenden Angelegenheiten des Diözesanverbandes zwischen den Diözesankonferenzen. Die Mitglieder des DA werden für zwei Jahre auf der Diözesankonferenz gewählt. Seine Aufgaben sind unter anderem die Planung und die Durchführung der Diözesankonferenz, sowie die Sorge für die Durchführung ihrer Beschlüsse, die Beschlussfassung über den Etat des Diözesanverbandes und vieles mehr.

Der Diözesanausschuss ist geschlechtergerecht zu besetzen. Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:

  • 12 Personen, von denen 5 männlich, 5 weiblich und 2 divers sind, davon eine Geistliche Leitung
  • die Mitglieder der Diözesanleitung

Mitglied im Diözesanausschuss können Personen werden, die mindestens beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) sind.

Der Diözesanausschuss kann seine Aufgaben auch als unterbesetztes Gremium wahrnehmen.

Zurzeit sind in den Diözesanausschuss folgende Personen gewählt und haben die Zuständigkeiten für nebenstehende Arbeitsbereiche:

Berichte 2024

Bericht 1. DA 2024 (folgt Ende Januar)

Mitglieder 2024


Büsen, Maximilian
Diözesanausschuss, Kindgerechte Sprache, Homepage, Prävention, Halbjahresthema Kinder- Mitbestimmung, Ortsgruppen: Ensdorf


Marx, Jannis
Social Media, Spiritualität, KjGedreht, Ortsgruppe: Altrich & LoKoMo


Marx, Yannick
Social Media, Halbjahresthema 72 Stunden, Öffentlichkeitsarbeit, KjGedreht, Ortsgruppe: Wittlich


In der KjG-Diözesanstelle in Trier arbeiten unser Referent Sven und unsere Verwaltungsfachkraft Simone. Sie sind bei allen Fragen, Anregungen oder wünschen für euch da. In der Regel erreicht ihr zu Folgenden Uhrzeiten:

Simone Mo-Fr von 08.00 bis 14.00

Sven von Mo-Fr von 08.00.-16.30 Uhr

Sollten sie einmal nicht erreichbar sein, rufen sie gerne zurück oder antworten zeitnah auf eure E-Mails.

Besucher*innen sind jederzeit herzlich willkommen!

Adresse
Weberbach 70, 54290 Trier

Telefon
0651/9771-130

E-Mail
buero@kjg-trier.de

Unsere Mitarbeiter*innen


Simone Moos
Verwaltungsfachkraft
0651/9771-130
simone.moos@kjg-trier.de


Sven Loth
Bildungsreferent
0651/9771-132
sven.loth@kjg-trier.de

In der KjG sind wir gemeinsam stark!

Die KjG gibt es deutschlandweit. In 24 Diözesanverbänden werden von KjGler*innen Werte wie Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit aktiv gelebt. Du willst Mitglied werden oder selbst eine KjG-Gruppe gründen? Herzlich willkommen!

Bei der KjG mitmachen!

Mitglied werden in der KjG ist eigentlich ganz leicht. Informiere dich hier, wo es bereits KjG-Gruppen gibt und was wir von dir brauchen, um dich als Mitglied begrüßen zu können.

Mitmachen ist ganz einfach!

  1. Schau auf unserer Landkarte nach, welche Ortsgruppe für dich zuständig ist.
  2. Um Mitglied in der KjG zu werden, gehst du einfach zu deiner KjG vor Ort und machst mit. Du füllst eine Beitrittserklärung aus und gibst sie direkt bei der Leitung der Gruppe vor Ort oder bei uns im Diözesanbüro ab.
  3. Du bekommst einen KjG-Mitgliedsausweis und darfst in der KjG von nun an mitbestimmen was passiert.

Wenn Du gerne bei uns mitmachen möchtest, lade Dir das Anmeldeformular runter.

Dann ausdrucken, ausfüllen, abschicken!

Viel Spaß bei uns!

Um bei uns Mitglied zu werden, müsst ihr außerdem einen kleinen Jahresbeitrag zahlen.

Mitgliedsbeiträge

  • Kinder (bis 13 Jahre) 16 €
  • Jugendliche (14 – 17 Jahre) 20 €
  • Junge Erwachsene (ab 18 Jahren) 21 €

Außerdem gibt es noch Ermäßigungen, die ihr unter den entsprechenden Bedingungen in Anspruch nehmen könnt:

Familienbeitrag:
45 €; gilt für alle Erwachsenen und Kinder einer Familie.

Geschwisterbeitrag:
Das älteste Kind zahlt den vollen, seinem Alter entsprechenden Beitrag. Das zweite Kind zahlt 50 % des seinem Alter entsprechenden Beitrags. Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. Gilt für Geschwister unter 18 Jahren und darüber hinaus solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Solidarbeitrag:
Der Solidarbeitrag beträgt 50 % des jeweiligen Beitrags (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familienbeitrag, Geschwisterbeitrag). Gilt für BezieherInnen von Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe oder Familien mit vergleichbarem Einkommen sowie deren Kinder unter 18 Jahren und darüber hinaus solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Fördermitgliedschaft

Ihr habt zudem die Möglichkeit, euren Ortsverband als Fördermitglied zu unterstützen. Dazu benötigt ihr das Anmeldeformular für Fördermitglieder.

Falls es in deiner Nähe noch keine KjG-Gruppe gibt, dann mach doch deinen eigenen Laden auf! Wir freuen uns immer über Neugründungen.

Gründe deine KjG

Schritt für Schritt eine eigene KjG-Ortgruppe gründen – so geht’s!

  1. Suche dir Freundinnen und Freunde, die mit dir die KjG-Ortsgruppe gründen wollen.
  2. Informiert euch gemeinsam über die KjG und überlegt, was ihr als KjG-Ortsgruppe machen möchtet.
  3. Nehmt Kontakt mit der KjG auf Diözesanebene auf. Sie unterstützen euch bei den weiteren Schritten und haben auch extra Angebote für Neugründungen! Unten findet ihr eine Karte, in welcher ihr nachschauen könnt, zu welchem Diözesanverband ihr gehört.
  4. Informiert andere Personen aus der Pfarrei über eure Ideen und Pläne, damit sie euch unterstützen können. Zum Beispiel den Pfarrer, den*die Pastoral- oder Gemeindereferent*in, den Pfarrgemeinderat und andere aktive Personen in eurer Pfarrei.
  5. Gründungs-Mitgliederversammlung: Eine Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller KjG-Mitglieder in eurer Pfarrei. Bei eurer ersten Mitgliederversammlung stimmt ihr über die Gründung eurer KjG ab, gebt euch eine Satzung und wählt eure Pfarrjugendleitung.
  6. Bei dieser Mitgliederversammlung könnt ihr auch selbst gleich Mitglied der KjG werden, falls ihr das nicht sowieso schon seid. Dann füllt ihr eine Beitrittserklärung aus und meldet eure Mitglieder an euren Diözesanverband.
  7. Gründungsfeier: Damit allen klar wird, dass es euch jetzt als KjG gibt, könnt ihr zusammen mit der ganzen Gemeinde eure Gründung feiern. Es gibt dazu viele Gestaltungsmöglichkeiten: Beginnt die Feier zum Beispiel mit einem Sonntagsgottesdienst und ladet zum anschließenden Empfang in eure Gruppenräume.

Bei Fragen könnt ihr euch an die Leitungen der KjG-Gruppen bei euch vor Ort wenden, an die Diözesanstellen oder an die KjG-Bundesstelle unter bundesstelle@trier.kjg.de.

KjG vor Ort