Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen der KjG DV Trier

Für Veranstaltungen der KjG DV Trier gelten die nachfolgenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass diese allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und als verbindlich angesehen werden. Diese Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrags zwischen dem*der Teilnehmer*in und dem Veranstalter.

Veranstalter ist die KjG DV Trier, Weberbach 70, 54290 Trier.

1. Anmeldeverfahren und Kommunikation

Die Anmeldung erfolgt über das auf https://mida.kjg.de/DVTrier/ verlinkte Formular. Eine Anmeldung Minderjähriger erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person, die ihre Aufsichtspflicht im Anmeldeformular an eine Begleitperson übertragen hat. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie schriftlich durch den Veranstalter bestätigt und die Anzahlung durch den*die Teilnehmer*in gezahlt wurde. Die Kommunikation in Textform erfolgt digital mittels E-Mail.

2. Teilnehmer*innenbeiträge

Mehr- oder Mindereinnahmen der Veranstaltung führen nicht zu Rückzahlungen von

Teilnehmer*innenbeiträgen oder Forderungen höherer Teilnehmer*innenbeiträge. Eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Für die KjG Trier gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise.

3. Stornierung und Rückerstattung von Beiträgen

Eine schriftliche Stornierung der Anmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinen wird der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits angefallene Kosten verlangen.

Ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Teilnehmer*innenbeitrags

Ab sieben Tage vor Abreisetag: 100% des Teilnehmer*innenbeitrags

Den Teilnehmer*innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden sei.

4. Datenschutz/Fotorechte

Die Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung unter https://kjg-trier.de/datenschutz/  entnommen werden. Mit der Anmeldung berechtige ich die KjG die von mir / von meinem Kind bei dieser Veranstaltung gemachten Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Publikationen der KjG und öffentlichen Printmedien zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

5. Aufsichtspflicht und Informationspflicht

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer*innen liegt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Begleitpersonen. Sie wird nicht durch den Veranstalter übernommen. Die Leitung der Veranstaltung über nimmt die KjG Trier. Alle Personen die Aufsichtspflichten bei Angeboten im Rahmen der Veranstaltung übernehmen oder als Begleitpersonen fungieren verfügen über eine hinreichende Qualifikation.

Medizinische oder andere Gründe, die zu einer Einschränkung der Teilnahme führen können, sind ab

Anmeldebestätigung bei Bekanntwerden dem Veranstalter mitzuteilen. Für die Aktualisierung aller Daten und Informationen, insbesondere der Kontaktdaten einschließlich E-Mailadresse, sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.

6. Teilnahme als Gruppen-Leitung

Die Teilnahme als Gruppen-Leitung verpflichtet zur Begleitung der jeweiligen Gruppe, insbesondere zur Übernahme der entsprechenden Aufsichtspflicht und der Funktion als Ansprechperson für die Gruppe. Die Teilnahme als Gruppen-Leitung ist nur Personen mit Ausbildung zur Gruppen-Leitung und dem Nachweis einer aktuellen Präventionsschulung gestattet. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet für sonstige Schäden, soweit sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des*der

Verwender*in beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Benutzung der

Veranstaltungsorte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Der*Die Teilnehmer*in und seine gesetzlichen Vertreter*innen haften gegenüber dem Veranstalter oder Dritten für alle von dem*der Teilnehmer*in verursachten Schäden.

8. Platz- und Verhaltensregeln

Für die Teilnahme und Benutzung der Veranstaltungsorte gelten die entsprechenden Hausordnungen sowie die Platz- und Verhaltensregeln. Für deren Einhaltung durch sämtliche Mitglieder der Gruppe ist die Gruppen-Leitung verantwortlich.

Die Veranstaltung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Rauchverbot, mit Ausnahme besonders gekennzeichneter Flächen. Volljährige Personen dürfen in diesen besonders gekennzeichneten Flächen rauchen.

Alkohol (Bier, Wein und Sekt) wird nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ausschließlich an über 16-jährige Teilnehmer*innen ausgeschenkt. Dazu wird es Alterskennzeichnungen für die Teilnehmer*innen geben. Auch die begleitenden Leitungen sind für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Fremdalkohol jeglicher Art ist verboten.

Jeder Verstoß gegen die Platz- und Verhaltensregeln wird geahndet.

Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Verstößen gegen die Platz- und Verhaltensregeln oder bei sonstigen Störungen der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten für eine daraus resultierende vorzeitige Abreise sowie eine notwendige Begleitung tragen die Teilnehmer*innen bzw. die sorge-/ erziehungsberechtigte Person.

9. Regelungen im Falle von Pandemievorgaben

Der Veranstalter kann im Rahmen der jeweils geltenden aktuellen Vorgaben Hygiene- und

Verhaltensregeln erlassen. Stornierung der Anmeldung, die aus Auflagen der Behörden resultieren, können erfolgen.

10. Hausrecht

Während der gesamten Veranstaltung üben die Leitung der Veranstaltung sowie die von ihren ermächtigten Personen das Hausrecht aus.

Stand: Juli 2023

In der KjG sind wir gemeinsam stark!

Die KjG gibt es deutschlandweit. In 24 Diözesanverbänden werden von KjGler*innen Werte wie Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit aktiv gelebt. Du willst Mitglied werden oder selbst eine KjG-Gruppe gründen? Herzlich willkommen!

Bei der KjG mitmachen!

Mitglied werden in der KjG ist eigentlich ganz leicht. Informiere dich hier, wo es bereits KjG-Gruppen gibt und was wir von dir brauchen, um dich als Mitglied begrüßen zu können.

Mitmachen ist ganz einfach!

  1. Schau auf unserer Landkarte nach, welche Ortsgruppe für dich zuständig ist.
  2. Um Mitglied in der KjG zu werden, gehst du einfach zu deiner KjG vor Ort und machst mit. Du füllst eine Beitrittserklärung aus und gibst sie direkt bei der Leitung der Gruppe vor Ort oder bei uns im Diözesanbüro ab.
  3. Du bekommst einen KjG-Mitgliedsausweis und darfst in der KjG von nun an mitbestimmen was passiert.

Wenn Du gerne bei uns mitmachen möchtest, lade Dir das Anmeldeformular runter.

Dann ausdrucken, ausfüllen, abschicken!

Viel Spaß bei uns!

Um bei uns Mitglied zu werden, müsst ihr außerdem einen kleinen Jahresbeitrag zahlen.

Mitgliedsbeiträge

  • Kinder (bis 13 Jahre) 16 €
  • Jugendliche (14 – 17 Jahre) 20 €
  • Junge Erwachsene (ab 18 Jahren) 21 €

Außerdem gibt es noch Ermäßigungen, die ihr unter den entsprechenden Bedingungen in Anspruch nehmen könnt:

Familienbeitrag:
45 €; gilt für alle Erwachsenen und Kinder einer Familie.

Geschwisterbeitrag:
Das älteste Kind zahlt den vollen, seinem Alter entsprechenden Beitrag. Das zweite Kind zahlt 50 % des seinem Alter entsprechenden Beitrags. Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. Gilt für Geschwister unter 18 Jahren und darüber hinaus solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Solidarbeitrag:
Der Solidarbeitrag beträgt 50 % des jeweiligen Beitrags (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familienbeitrag, Geschwisterbeitrag). Gilt für BezieherInnen von Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe oder Familien mit vergleichbarem Einkommen sowie deren Kinder unter 18 Jahren und darüber hinaus solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Fördermitgliedschaft

Ihr habt zudem die Möglichkeit, euren Ortsverband als Fördermitglied zu unterstützen. Dazu benötigt ihr das Anmeldeformular für Fördermitglieder.

Falls es in deiner Nähe noch keine KjG-Gruppe gibt, dann mach doch deinen eigenen Laden auf! Wir freuen uns immer über Neugründungen.

Gründe deine KjG

Schritt für Schritt eine eigene KjG-Ortgruppe gründen – so geht’s!

  1. Suche dir Freundinnen und Freunde, die mit dir die KjG-Ortsgruppe gründen wollen.
  2. Informiert euch gemeinsam über die KjG und überlegt, was ihr als KjG-Ortsgruppe machen möchtet.
  3. Nehmt Kontakt mit der KjG auf Diözesanebene auf. Sie unterstützen euch bei den weiteren Schritten und haben auch extra Angebote für Neugründungen! Unten findet ihr eine Karte, in welcher ihr nachschauen könnt, zu welchem Diözesanverband ihr gehört.
  4. Informiert andere Personen aus der Pfarrei über eure Ideen und Pläne, damit sie euch unterstützen können. Zum Beispiel den Pfarrer, den*die Pastoral- oder Gemeindereferent*in, den Pfarrgemeinderat und andere aktive Personen in eurer Pfarrei.
  5. Gründungs-Mitgliederversammlung: Eine Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller KjG-Mitglieder in eurer Pfarrei. Bei eurer ersten Mitgliederversammlung stimmt ihr über die Gründung eurer KjG ab, gebt euch eine Satzung und wählt eure Pfarrjugendleitung.
  6. Bei dieser Mitgliederversammlung könnt ihr auch selbst gleich Mitglied der KjG werden, falls ihr das nicht sowieso schon seid. Dann füllt ihr eine Beitrittserklärung aus und meldet eure Mitglieder an euren Diözesanverband.
  7. Gründungsfeier: Damit allen klar wird, dass es euch jetzt als KjG gibt, könnt ihr zusammen mit der ganzen Gemeinde eure Gründung feiern. Es gibt dazu viele Gestaltungsmöglichkeiten: Beginnt die Feier zum Beispiel mit einem Sonntagsgottesdienst und ladet zum anschließenden Empfang in eure Gruppenräume.

Bei Fragen könnt ihr euch an die Leitungen der KjG-Gruppen bei euch vor Ort wenden, an die Diözesanstellen oder an die KjG-Bundesstelle unter bundesstelle@trier.kjg.de.

KjG vor Ort